Introtext: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Pauschalangebote der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG
Im Quellenpark 1, 95163 Weißenstadt
Für Vertragsabschlüsse ab dem 01.04.2023

Textblock: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG - als Reiseveranstalter abschließen.

Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.

 

1. Anmeldung, Reisebestätigung

1.1 Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, bietet der Gast der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die Reisebeschreibung, diese AGB und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG an den Gast zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Gast die Ausfertigung der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, es sei denn der Gast hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Absatz S. 2 EGBGB.

1.3 Der Anmelder haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Gästen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigene einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt in der Reisebestätigung für den Gast und Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG dann verbindlich, wenn bezüglich dieser Änderungen ausdrücklich ein Hinweis erfolgt ist und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt sind und der Gast innerhalb von 10 Tagen dieses neue Angebot ausdrücklich oder konkludent (z. B. durch das Leisten der Anzahlung) annimmt.

1.5 Der Anmelder wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2, Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag gemäß § 651 h BGB hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 7 jederzeit möglich.

 

2. Zahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines, welcher in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB mitteilt.

2.2 Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG) wird, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag des Reisepreises ist bei Abreise vor Ort im Kurzentrum Weißenstadt am See zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (14 Tage vor Reiseantritt bis Tag des Reiseantritts) ist die Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises spätestens bei Check-In im Kurzentrum Weißenstadt am See fällig.

2.3 Leistet der Gast die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten zu belasten.

2.4 Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

 

3. Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder aus den Angaben in der Reisebestätigung.

3.2 Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Abendessen, so endet die Leistung der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG mit dem Frühstück am Abreisetag, andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.

 

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG ist verpflichtet, den Gast über Änderungen und Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.

4.3 Der Gast ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG eine solche Reise angeboten hat. Der Gast hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Gast gegenüber der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Gast in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

5. Stornierung, Umbuchungen

5.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG.

5.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Gast steht der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich sind, wenn sie nicht in der Kontrolle der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG sowie abzüglich dessen, was die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:

a) bis 30 Tage vor Reiseantritt: kostenfreie Stornierung,
b) bis 21 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises,
c) bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
d) bis 8 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises,
e) ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises,
f) ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise: 80 % des Reisepreise.

Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Pauschale sei. Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG ist verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. § 651 e BGB bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfohlen.

5.3 Umbuchungen von Zimmern, von Übernachtungspaketen oder von Arrangements sind nach Verfügbarkeit möglich, wenn zwischen dem ursprünglichen vereinbarten Reisetermin und dem neuen Reisetermin höchstens 12 Monate liegen und die entsprechende Umbuchung von der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt wurde.

Für eine einmalige Umbuchungen von Aufenthalten gilt folgende Kostenregelung:

a) Bis 30 Tage vor Reiseantritt: einmalige, kostenfreie Umbuchung und
b) ab dem 29. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €.

Bei Änderung der Zimmerkategorie, des Übernachtungspaketes, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. Umbuchungen können grundsätzlich nur direkt mit der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG vereinbart werden. Änderungen des Reisetermins sind nur einmalig möglich. Bei Absage / Stornierung des umgebuchten Termins durch den Gast gelten die Stornierungsbedingungen / Stichtag der Stornierung des ursprünglich gebuchten Aufenthaltes. Die Umbuchung bzw. Vertragsänderung ist kostenlos, wenn diese erforderlich ist, weil wir keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Gast gegeben haben.

 

6. Rücktritt durch die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG

6.1 Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
a) bei außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umständen,
b) wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes gebucht werden,
c) die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. dem Organisationsbereich der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG zuzurechnen ist oder
d) der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als den vereinbarten Zweck nutzt oder diese unberechtigt unter- oder weitervermietet.

6.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG, in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß Ziffer 5. zu.

 

7. Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

7.2 Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter der Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil der Reise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Gastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG ursächlich war.

 

8. Gewährleistung, Obliegenheiten des Reisenden, Beistandspflicht des Veranstalters

8.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen, sofern diese nicht unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

8.2 Der Gast ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich bei der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG direkt anzuzeigen.

8.3 Soweit die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Gast weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.

8.4 Wird die Reise durch einen Reisemangel, der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, erheblich beeinträchtigt, so kann der Gast eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Kunde den Reisevertrag gemäß § 651 l BGB kündigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.5 Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Gast im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch
a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung,
b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und
c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.

 

9. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung und Information über Verbraucherstreitbeilegung

9.1 Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Gast gegenüber der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

9.2 Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9.3 Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass es nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG den Gast hierüber in geeigneter Form. Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

 

10. Besondere Bestimmungen bezüglich des Hotelaufenthaltes

10.1 Die Unter- bzw. die Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG.

10.2 An- und Abreise:
a) Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 10:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
b) Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Eine spätere Abreise ist nur mit Zustimmung der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG möglich. Bei einer Abreise zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr (Late-Check-out) ist vom Gast eine Kostenpauschale in Höhe von 30,00 € zu zahlen. Bei der Abreise nach 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu entrichten. Die Möglichkeit (des Late-Check-out) liegt im Ermessen der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co KG.

10.3 Die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG nimmt die Anzahl, Uhrzeit, Art der Therapie und die Therapeutenauswahl als Wunsch entgegen. Diese richten sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit und können nicht garantiert werden. Dies gilt gleichlautend für alle gebuchten Arrangements und Pauschalen. In Pauschalen enthaltene therapeutische Leistungen können nicht mit Rezepten oder ärztlichen Verordnungen kombiniert werden. Ebenso finden sie keine Berücksichtigung bei Rabattaktionen.

10.4 In die Hotelzimmer und die öffentlichen Räume der Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG (z. B. Restaurant, Bar, Sauna etc.) dürfen keine Tiere mitgenommen werden, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

10.5 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate.

10.6 Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

10.7 Der Gebrauch von offenem Licht, Kerzen und selbst mitgebrachten Maschinen / Geräten zur Bereitung von Speisen oder Getränken ist auf dem Zimmer untersagt. Ferner ist die Benutzung eigener elektronischer Geräte auf den Zimmern nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung gestattet.

10.8 Bei Verlust eines Zimmerschlüssels ist eine Gebühr von 40,00 € fällig zzgl. evtl. anfallender Kosten für Austausch von Zylindern, Schlössern oder Ähnlichem.

10.9 Das Rauchen ist im gesamten Hotelbereich nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Besonders in den Zimmern und auf den Balkonen ist es aus feuerpolizeilichen Gründen streng untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr / Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Folgekosten, wie z. B. Feuerwehreinsatz, sind vom Verursacher zu tragen. Außergewöhnliche durch den Gast verursachte Verunreinigungen, die einen zusätzlichen Reinigungsaufwand bedeuten, sind von diesem mit pauschal 100,00 € zu begleichen.

 

11. Allgemeines, Gerichtsstand

11.1 Der Gast kann die Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH & Co. KG nur an dessen Sitz verklagen.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 17.03.2023 - Änderungen vorbehalten